BVkE
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AFET, BVkE, EREV, IGfH: Rechtssicherheit für die Kinder- und Jugendhilfe, gemeinsame Erklärung vom 20.12.2007 20. Dezember 2007
anlässlich der Vorgänge in Halle und Berlin-Reinickendorf Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Sicherheit geben gesetzliche Regelungen, deren einzelne Merkmale bestimmbar und deren Umsetzung durch die (Sozial-)Verwaltung Einzelfallgerechtigkeit erlauben sollen. Im Bereich der Erziehungshilfen für junge Menschen und ihre Familien stellt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) entsprechende Sicherheiten dar. Die derzeitige Jugendhilfepraxis in Deutschland […]
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