Heinz, Prof.Dr.jur. W.
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Prof.Dr. jur. W. Heinz: Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts 6. Februar 2008
1. Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass. Richtig ist, dass junge Menschen – in quantitativer Betrachtung – überproportional häufig als Straftäter auffallen. Diese Höherbelastung ist aber keine Besonderheit der Gegenwart, sondern wurde in jeder Generation beobachtet. Die sog. age-crime-Kurve besitzt universelle Gültigkeit.[1] Relativiert wird die Überrepräsentation junger Menschen unter den Tatverdächtigen wie unter […]
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