Radewagen, C.: Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen: Eine Herausforderung für die Jugendhilfe

So unterschiedlich die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sind, so groß ist die Zahl der Parallelen, die sie verbindet: Sie alle streben nach einem gelungenen Leben in der Gemeinschaft mit Anderen, nach Anerkennung, Erfolg, Bestätigung und dem Gefühl wichtig und wertvoll zu sein. Sie alle haben die Sehnsucht nach einer positiven Zukunft. Immer dann, wenn diese Grundbedürfnisse wenig Chancen auf Verwirklichung haben, weil sie zum Beispiel massiv und lang andauernd unterdrückt werden, entstehen Belastungen und Störungen.

Ursachen dafür können unter anderem das Erleben unzuverlässiger Beziehungen, Bedrohungen, Gewalt und Überforderungen sein. Herrschen nicht einsehbare Vorgaben und Fremdbestimmungen vor, bleibt es Kindern und Jugendlichen verwehrt, positive Erfahrungen mit sich selbst machen zu können. Sie werden sich selber fremd und geraten in einen Kreislauf aus geschwächten Potentialen und Krisen. (ausführlich dazu: Hekele S. 21) Unterstützung erhalten die Kinder und Jugendlichen oft zu wenig oder zu spät. Daraus resultiert erneutes Versagen und die Verfestigung ihrer Beeinträchtigungen.

Um in schwierigen Situationen zurecht zu kommen, müssen sich Kinder und Jugendliche Handlungskompetenzen aneignen, die ihnen für ihr „Überleben“ hilfreich sind und mit deren Hilfe sie ihre eigenen Impulse zum Ausdruck bringen und auf sich aufmerksam machen können. Sie lernen, sich das zu holen, was sie zum Leben brauchen, und sie lernen das schnell und effektiv nach dem Prinzip Versuch und Irrtum, Überlegung und Reflexion. Erfolgreiche Strategien werden behalten und weiterentwickelt, nicht erfolgreiche wieder verworfen.

Doch was die Kinder und Jugendlichen als überlebenswichtige Strategie perfektionieren, kann in einem anderen Kontext, mit anderen Personen und zu einer anderen Zeit völlig gegensätzlich wirken. Ungeachtet einer rechtlichen Bewertung ist es in der Gesellschaft nicht akzeptiert, wenn sich ein 13jähriger Junge prostituiert oder wenn ein 14jähriges Mädchen seine Bedürfnisse unter Einsatz von körperlicher Gewalt zu befriedigen versucht. Für die Kinder und Jugendlichen entstehen Konflikte, denen sie sich zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Schwierigkeiten erwehren müssen. Die Folge ist ein nicht enden wollender Kreislauf aus Gefühlen von Scheitern, Versagen und Ablehnung, was sich schließlich in dramatischen Verhaltensweisen wie Aggressionen, Resignation, Flucht oder Selbstverletzungen zeigen kann.

Hier hat die Jugendhilfe, gemeinsam mit den Betroffenen nach Wegen zu suchen, wie sie diesen Teufelskreis verlassen können. Dazu müssen die Professionellen die Strategien der Kinder und Jugendlichen verstehen lernen. Sie müssen begreifen, warum sich der Junge prostituiert oder das Mädchen schlägt. Sie müssen begreifen, welchem Zweck ihr Handeln dient, welches Ziel damit erreicht werden soll. Hekele nennt dies die Zentralorientierung der Erkenntnis und des Handelns (siehe: Hekele, S. 49 ff.).

Doch gerade bei Kindern und Jugendlichen in Schwierigkeiten rückt die innere Suchhaltung nach kreativen Lösungen für die gegebene Situation in den Hintergrund. Die Professionellen vergessen zu oft, was die Kinder und Jugendlichen bisher durchgemacht und ertragen, welche Schicksalsschläge sie bisher eingesteckt haben und wie oft sie an ihre eigenen Grenzen der Belastbarkeit gestoßen sind. Der Blick auf die Betroffenen und auf die Motive ihres Handelns wird verdeckt. Eine Auseinandersetzung mit ihnen findet nicht oder nur eingeschränkt statt.

Stattdessen geraten Themen des Helfersystems in den Fokus der Betrachtung. Professionelle kommen bei der Arbeit an die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten, ihrer persönlichen Belastbarkeit und Leidensbereitschaft, da sich die Kinder und Jugendlichen scheinbar jeder Hilfe entziehen und nicht erreichbar sind. Die Folge ist, dass Einrichtungen Ausschlusskriterien für Kinder und Jugendliche definieren, die diese in schwierigen Situationen mehr und mehr unter Druck setzen. Die Folge ist weiter der Blick auf die scheinbaren Defizite der Kinder und Jugendlichen, auf die Probleme, die sie den Professionellen machen und die sie an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Das zusammen führt zu einer Ablehnung solcher Kinder und Jugendlichen.

Um Kindern und Jugendlichen in Schwierigkeiten eine verlässliche Struktur und ein strapazierbares Hilfesystem zu bieten, ist es notwendig, strukturelle Hindernisse im System der Jugendhilfe abzubauen, die den Blick auf die Kinder und Jugendlichen und ihre Probleme verdecken können.

Hinderlich wirken sich z.B. aus:

  • eine Symptomorientierung, die den Blick auf bestehende Probleme fixiert, statt die Ressourcen der Betroffenen zu entdecken;
  • eine Hilfeplanung, die sich an den Vorstellungen und Maßgaben der Professionellen orientiert und die Wünsche, Sorgen, Nöte und Ängste der Adressaten nicht ernst nimmt;
  • eine „letzte Chance“ für den Hilfeadressaten;
  • die Überbewertung der Organisationsinteressen, die oftmals darauf ausgelegt sind, Fälle schnell abzuschließen und Geld einzusparen, Erklärungen und Lösungen zu finden, statt das Verhalten der Betroffen zu verstehen;
  • eine Alleinzuständigkeit von Professionellen und ein geschlossenes System, das anderen den Einblick verwehrt;
  • unklare Aufträge und unklare Kompetenzen;
  • fehlende Methoden der Dokumentation, Reflexion und Evaluation;
  • die Übertragung eigener Werte und Normen auf die Adressaten, indem die
  • Professionellen ihr Bild von einer glücklichen Kindheit und guten Eltern zum Inhalt der Hilfsangebote machen;
  • ist der Druck auf die Professionellen und die Hilfeadressaten, das Kind / der Jugendliche müsse sich nun endlich in seinem Verhalten den gesellschaftlichen Normen anpassen, schließlich erhalte es / er ja Hilfe.

Statt mit eigenen Idealen und strukturellen Ärgernissen beschäftigt zu sein, müssen die Fachkräfte ein Interesse an den Kindern und Jugendlichen haben, sie müssen ihr Handeln nicht nur wahrnehmen, sondern auch verstehen.

Menschen „funktionieren“ nicht nach vorgegebenen Gesetzmäßigkeiten – sie leben nach ihrem eigenen Sinn. Nur wenn in der Gesellschaft dysfunktional/dyssozial wirkende Handlungsstrategien verstanden werden, können Professionelle gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Alternativen entwickeln und erproben.

Denn nur verstandene Bilder sind tragfähige Grundlagen für die Arbeit in schwierigen Fällen. Hierzu ist es notwendig, dass Problemlagen in einem methodisch gesicherten Rahmen wahrgenommen und verstanden werden und anschließend die geeignete Hilfe im Aushandlungsprozess mit dem Adressaten entwickelt wird. (siehe hierzu: Hekele) Dies geschieht vor allem durch das Zusammenfließen verschiedener Sichtweisen der Wirklichkeit. Hier sind alle Beteiligten gefordert. Die Tragfähigkeit eines Hilfeangebots setzt dessen gemeinsame Akzeptanz von Professionellen und Adressaten voraus.

An dieser Stelle kommt die Frage nach einem geeigneten Hilfe-Setting ins Spiel: Braucht die Jugendhilfe die geschlossene Unterbringung? Braucht sie den Zwang und Gewalt in der Arbeit mit Adressaten?[1]

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Schwierigkeiten ist immer auch im Kontext der sich wandelnden gesellschaftlichen Strukturen zu sehen: Arbeitslosigkeit, Armut, Wirtschaftskrise, existentielle Ängste in der Bevölkerung etc. haben Einfluss auf die Situation in der sie leben. In der öffentlichen Diskussion, zum Teil aber auch in der Fachdiskussion, werden gesellschaftlich bedingte Probleme jedoch primär als individuelle Verhaltensdramatiken thematisiert und so strukturell schwierige und weitläufige Zusammenhänge außer Acht gelassen.

Gerade im Wahlkampf können auf diese Weise öffentlichkeitswirksam scheinbar schnell umsetzbare Handlungsmöglichkeiten angeboten werden, ohne die wahren Ursachen benennen zu müssen. Es ist effektiv, die Absenkung des Strafmündigkeitsalters oder die geschlossene Unterbringung für einzelne Kinder zu fordern, da sich die Gesellschaft von „solchen“ Kindern besonders provoziert und verunsichert fühlt.

Die Forderung nach der geschlossenen Unterbringung ist in diesem Zusammenhang ein symbolischer Akt zur Abwehr von Verunsicherung und Ängsten in der Bevölkerung, ohne hinkende gesellschaftliche Bedingungen verändern und benennen zu müssen. Statt den Finger auf die Wunde gesellschaftlicher Ursachen sozialer Schieflagen zu legen wird an ihren Symptomen herumgedoktert und werden Scheinlösungen angeboten. (Siehe hierzu auch: Lehmann, S. 3 f.)

Der Ruf nach der geschlossenen Unterbringung ist allerdings nicht nur eine Reaktion auf die Ängste und Verunsicherungen in der Bevölkerung. Er kommt auch von Seiten der Professionellen und spiegelt die Hilflosigkeit eines Helfersystems wider, das bestimmte Kinder und Jugendliche für Hilfe scheinbar nicht mehr erreichen kann.

Hier scheint eine kurze Positionsbestimmung lebensweltorientierter Jugendhilfe angebracht. Ihre Aufgabe ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche in den Schwierigkeiten zu unterstützen, die sie aufgrund unterdrückter Grundbedürfnisse haben. Jugendhilfe hat dafür ihre Adressaten von sich aus zu verstehen, im Kontext ihrer Erfahrungen, Anstrengungen, Möglichkeiten und Ressourcen.

Dabei hat sie immer auch die soziale Umgebung der Kinder und Jugendlichen, also ihre Familie, Freunde, Clique, den Stadtteil etc. mit einzubeziehen und daran orientiert professionelle Konzepte zu entwickeln. Jugendhilfe, so verstanden, soll – verstehend, konfrontierend, bedrängend, streitend, verändernd, neue Ressourcen erschließend – bei den Hilfe-Adressaten verdeckte Möglichkeiten eines gelingenden Lebens freisetzen. Hierzu muss sie sich auf unterschiedlichste Lebensverhältnisse und Lebensdeutungen einstellen und ihr Angebot individuell – orientiert am Bedarf des Einzelfalls – gestalten.

Das Konzept der Lebensweltorientierung hat in diesem Zusammenhang die Entwicklung Heimerziehung entschieden mit beeinflusst. Im Zuge der Dezentralisierung und Regionalisierung kam es unter anderem zur Auflösung großer Anstalten und zur Entwicklung neuer Angebotsformen eines Hilfesystems außerhalb der eigenen Familie. Heimerziehung löste sich in einen Verbund vielfältiger und differenzierter Angebote auf und wurde mit zu einem Moment der sozialen Infrastruktur einer Region.

Kinder und Jugendliche, die scheinbar durch jedes Hilfesystem rutschen, zeigen in aller Deutlichkeit die Möglichkeiten und Grenzen von Erziehungshilfe. Durch sie werden sowohl neue Konzepte erprobt, die eine Antwort auf die Frage gegeben, wie Jugendhilfe für das Aufwachsen und die Entwicklung junger Menschen unterstützend tätig sein kann als auch die Notwendigkeit und Tauglichkeit der Jugendhilfe ständig neu bestimmt und legitimiert.

Das Prinzip des Eingehens auf die vielfältigen Möglichkeiten des Heranwachsens der Adressaten und der Entwicklung neuer, individueller Hilfen, die zu einem pluralen Angebot an Hilfeformen geführt haben, hatte seinen Ursprung immer auch in der Suche nach Alternativen zur geschlossenen Unterbringung. Durch den Ausbau der geschlossenen Unterbringung bestünde die Gefahr, dass eine kritische Überprüfung des Helfersystems unterbleiben und die Entwicklung neuer Hilfsangebote stagnieren könnte, da für Kinder und Jugendliche, die mit den bestehenden „alternativen“ Hilfeangeboten nicht erreicht werden können, die geschlossene Unterbringung als ultima ratio und schnell verfügbare „Hilfe-Alternative“ in Frage käme.

Unstrittig ist, dass die geschlossene Unterbringung – so unterschiedlich die Einrichtungen auch sein mögen – Zwang als institutionelle Struktur vorgeben. Unstrittig ist auch, dass Zwang Gegenzwang und Widerstand erzeugt. Der strukturelle Zwang gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn man ihn sich vor den sich wandelnden gesellschaftlichen Strukturen betrachtet: Hier weichen autoritäre Vorgaben, Erwartungen und institutionelle Zwänge mehr und mehr Formen der Begründung und des Aushandelns gemeinsam geltender Verbindlichkeiten.

Die geschlossene Unterbringung als Erziehungshilfe hingegen konterkariert diesen Trend. An den Adressaten der geschlossenen Unterbringung wird exekutiert, was im Allgemeinen gesellschaftlichen Kontext als wenig effektiv gilt. Daneben erzeugt institutioneller Zwang Aggression, Gewalt und Resignation. Die Adressaten werden zu Ausbruchsversuchen aus den Einrichtungen provoziert, die folglich gerade den Zweck der Geschlossenheit, nämlich die Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen, nicht zwangsläufig stärker realisieren können als offenen Einrichtungen.

In diesem Zusammenhang wird die ablehnende Haltung gegenüber der geschlossenen Unterbringung von ihren Befürwortern dahingehend kommentiert, die Jugendhilfe wolle sich schwierigen Problemen entziehen und die potentiellen Kinder und Jugendlichen der Psychiatrie, Justiz oder sich selber überlassen.

Hier ist zu prüfen, ob sich die Einweisungsgründe von Adressaten geschlossener Einrichtungen von denen der Adressaten offener Einrichtungen unterscheiden. Thiersch verneint dies zu Recht (vgl.: Thiersch: S. 183) was wiederum bedeutet, dass den Adressaten praktisch willkürlich Zwang angetan wird, wenn ihnen die Freiheit – der Hilfe wegen – entzogen wird.

Denn von der Situation der Kinder und Jugendlichen heraus gibt es keine zwingenden Gründe für die geschlossene Unterbringung. Kinder und Jugendliche in nicht weniger schwierigen Situationen leben ebenso in offenen Hilfeformen. Was auch die oben genannte Hypothese entkräftet. Ein Verzicht auf die geschlossene Unterbringung und damit institutionellen Zwang in der Jugendhilfe führt also nicht dazu, dass Kinder und Jugendliche in besonderen Schwierigkeiten ohne Hilfe wären.

Auch offene Einrichtungen haben Schwierigkeiten. Sie müssen sowohl Offenheit und Intensität als auch Offenheit und Forderung vermitteln, wozu es neben einer persönlichen wertschätzenden Grundhaltung der Professionellen auch eine klare konzeptionelle Grundlage braucht. Dass es in der Balance zwischen Offenheit, Intensität und Verbindlichkeit auch zu situativem Druck, ja auch zu situativem Zwang kommen kann, ist offensichtlich. Dieser ist jedoch anders als der institutionelle Zwang, in einem pädagogischen Arrangement begründet.

 

Anhand der Diskussion um die geschlossene Unterbringung wird deutlich, dass es trotz des bestehenden Angebots an verschiedenen Einrichtungen Kinder und Jugendliche in Schwierigkeiten gibt, die die Professionellen der Jugendhilfe an ihre Grenzen bringen. Und Jugendhilfe kann auch scheitern.

Dies zu Akzeptieren ist Voraussetzung, damit die Jugendhilfe ihrem gesellschaftlichen Auftrag nachgehen kann, der darin besteht, einen Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten, mit denen Kinder und Jugendliche im Prozess ihres Hineinwachsens in die Gesellschaft konfrontiert werden und die ihre Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigen können. Die Jugendhilfe ist also daran zu messen, ob sie grundsätzlich den Problemen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen gerecht wird.

Hierfür sieht das SGB VIII in seiner konsequent eher dienstleistungsorientierten Ausrichtung keine Hilfe vor, in der Kinder und Jugendliche eingeschlossen werden. Einzig nach § 42 SGBIII können die Adressaten maximal für 48 Stunden gesichert untergebracht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, eine erhebliche Selbst und/oder Fremdgefährdung, nicht jedoch das Sich-Entziehen aus bestehenden Hilfsangeboten oder die Ratlosigkeit der Helfer.

Hier den Fehler bei den Kindern und Jugendlichen zu suchen, lenkt zu leicht von der eigenen Verantwortung ab, geeignete Hilfen ohne Freiheitsentzug zu schaffen, um dem Auftrag der Jugendhilfe gerecht zu werden. Aber vielleicht ist das Ablenkungsmanöver auch gewollt um sowohl – hausgemachten – Hindernissen und Strukturprobleme als auch gesellschaftliche Schieflagen zu verdecken bzw. nicht sehen zu müssen.

Literatur:

Colla, Herbert; Gabriel, Thomas; Millham, Spencer; Müller-Teusler, Stefan; Winkler, Michael (Hrsg.)

Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa

Neuwied: 1999

 

Henkel, Joachim; Schnapka, Markus; Schrapper, Christian (Hrsg.)

Was tun mit schwierigen Kindern? Sozialpädagogisches Verstehen und Handeln in der Jugendhilfe

Münster: 2002

 

Lehmann, M. Karl-Heinz

Geschlossene Unterbringung aus juristischer Sicht

In: Heilpädagogik.de; Kiel: Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e.V.; (2004); Nr. 1; S. 3-6

 

Thiersch, Hans

Lebenswelt und Moral – Beiträge zur Moralischen Orientierung Sozialer Arbeit

Weinheim, München: 2. Auflage 1995

 

Hekele, Kurt

Sich am Jugendlichen orientieren

Weinheim, München: 2005

 

Verfasser:

Christof Radewage, Diplom Sozialarbeiter / Sozialpädagoge

Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. Celle (Bereich Hannover)

Marienstraße 45, D-30171 Hannover

Christof.radewagen@vse-hannover.de