2013 3/4 Begleiteter Umgang

Schantall schaut in ihrem Minijob für Euch auf Googeltour
die Top Ten im weltweiten Gewebe nach.

Heute: Begleiteter Umgang

43.600 Treffer

Platz 1: Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten Umgang

Mit der Unterzeichnung des internationalen “Übereinkommens über die Rechte des Kindes” im Jahr 1991 hat sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, seine Rechtsordnung dahingehend zu überprüfen, ob sie den in der UN-Kinderkonvention enthaltenen Kinderrechten Rechnung trägt und sie zu ändern, falls ein Regelungsbedarf festgestellt wird. Ein Reformbedarf ergab sich vor allem beim Kindschaftsrecht, das in den 90er Jahren in mehreren Schritten umfassend novelliert worden ist.

Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. Dieser Hilfeanspruch richtet sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 85 Abs. 1, § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII), vertreten durch das Jugendamt. Im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht hat das Jugendamt in seinem Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass das Leistungsangebot “Begleiteter Umgang” rechtzeitig und ausreichend sowie in seiner Qualität den “Deutschen Standards” entsprechend zur Verfügung steht (vgl. § 79 Abs. 2 SGB VIII).

Bislang gibt es in Deutschland keine bundesweite Verständigung darüber, welche Aspekte beim begleiteten Umgang auf der Entscheidungs- und Vollzugsebene berücksichtigt werden sollten. Bereits vorhandene Konzepte weisen erhebliche Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und im Abstraktionsniveau auf. Auch mit Blick auf die internationale Entwicklung ist eine Verständigung auf eine standardisierte Vorgehensweise, die auf einer breiten Übereinkunft beruht, fachlich geboten.

http://www.ifp.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ifp/bu_standards.pdf

 

Platz 2: Fachverband Begleiteter Umgang Berlin

 

Der Fachverband Begleiteter Umgang Berlin (ehemals Arbeitskreis Begleiteter Umgang Berlin) versteht sich als Forum von und für Anbieter/innen der Hilfe “Begleiteter Umgang” gemäß §18 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Ihm gehören derzeit 30 Träger/innen der Freien Jugendhilfe an.

Er ist kompetenter Ansprechpartner für alle fachlich zuständigen Institutionen, wie Jugendämter, Familiengerichte und Senatsverwaltung sowie für Umgangspfleger/innen, Ergänzungspflegerinnen, Sachverständige, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte/innen. 

http://www.begleiteter-umgang-berlin.de/

 

Platz 3: Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt- Handlungsleitlinien

Diese Leitlinien bieten Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis des Kontextes „Kinder und häusliche Gewalt“. Sie richtet sich vor allem an Mitarbeiter/-innen der Jugendämter, an Träger der freien Jugendhilfe sowie an Familienrichter/-innen und Rechtsanwälte/-innen. Es werden Handlungsempfehlungen im Sinne von Standards gegeben, die bei der Entscheidung über und bei der Durchführung des „begleiteten Umgangs“ in Fällen häuslicher Gewalt beachtet werden sollten.

http://www.gewaltschutz.info/download/BeglUmgang.pdf

 

Platz 4: AUFWIND durch begleiteten Umgang

 

Bei all den schwierigen Gefühlen und Problemen, die bei einer Trennung auftauchen, können die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes auf der Strecke bleiben. Damit das nicht passiert und wichtige Beziehungen bestehen bleiben und sich weiter entwickeln können, brauchen Kinder Hilfe, um mit wichtigen Bezugspersonen gut in Kontakt bleiben zu können.

Begleiteter Umgang unterstützt und fördert den Kontakt eines Kindes mit seinen Bezugspersonen, die nicht mit ihm zusammenleben – insbesondere dem anderen Elternteil, einem oder mehreren Geschwistern oder den Großeltern. Im Rahmen des begleiteten Umgangs können Eltern beraten, Kinder zu ihren getrennt lebenden Elternteilen begleitet bzw. Treffen überhaupt erst ermöglicht oder zwischen Eltern vermittelnde Gespräche initiieren und begleiten werden. Der Begleitete Umgang wird entweder vom Jugendamt auf Antrag gefördert oder von Familiengerichten angeordnet.

 

http://www.aufwind-berlin.de/begleiteter-umgang/

 

Platz 5: Familienhilfe – Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht alleine verwirklichen können. Umgangskontakte zwischen Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil können mit der Möglichkeit des Begleiteten Umgangs geplant, durchgeführt und nachbereitet werden.
Im Allgemeinen findet zuerst ein Elterngespräch mit beiden Elternteilen gemeinsam, oder auf Wunsch auch jeweils in Einzelgesprächen statt, um die Vorstellungen der Beteiligten zu erfahren und die Rahmenbedingungen fest zu legen. Danach wird ein Kennenlerntermin mit dem Kind durchgeführt. Bei diesem Treffen lernt das Kind die umgangsbegleitende Fachkraft kennen, die das Kind auf den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil vorbereitet. Das Kind darf Vorschläge und Wünsche für den Umgangstermin einbringen.

Je nach Alter und Interessen des Kindes sind Spiele, sportliche Aktivitäten, kreative Tätigkeiten, Besuch des Spielplatzes oder andere Ausflüge in Absprache mit den Beteiligten geplant. Während des Begleiteten Umgangs ist die Fachkraft immer anwesend. Nach dem Begleiteten Umgang findet eine Nachbearbeitung bzw. Nachbesprechung mit den Betroffenen statt, um feststellen zu können, ob Veränderungen bei der Durchführung notwendig sind.

Die Umgangskontakte werden nach richterlicher Anordnung oder nach Vereinbarung der Eltern regelmäßig (meist im 14-tägigen Abstand; bei kleineren Kindern öfter) durchgeführt, um den Kindern eine Kontinuität zu geben. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund des Begleiteten Umgangs. Ziel des Begleiteten Umgangs ist die Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil.

http://www.familienhilfe24.de/html/begleiteter_umgang.html

 

Platz 6: Begleiteter Umgang, Ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder und ihre Familien bei Trennung und Scheidung der Eltern

Angebote des Begleiteten Umgangs stellen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien zur Verfügung, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung zu den Kindern aufrechterhalten wollen, dies aber aus eigenen Kräften allein nicht können.

Umgangskontakte zwischen einem Kind und einem Elternteil sowie anderen Familienangehörigen können mit den Möglichkeiten des Begleiteten Umgangs geplant, durchgeführt und nachbereitet werden. Damit wird einem zentralen Anliegen der Rechte von Kindern, Umgang mit beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen pflegen zu können, Rechnung getragen.

Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen einem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

http://kinderschutzbund-bw.de/fileadmin/download/begleiteter_umgang.pdf

 

Platz 7: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt des Begleiteten Umgangs

Der begleitete Umgang hat zum Ziel

·       die Eltern für die Belange ihrer Kinder zu sensibilisieren,

·       die Förderung des gegenseitigen Vertrauens in die erzieherischen Fähigkeiten der Bezugspersonen bzw. der umgangssuchenden Personen,

·       die Stärkung des Kindes bei der Wahrnehmung und bei der Mitteilung seiner Bedürfnisse,

·       die Unterstützung der Beteiligten bei der Überwindung destruktiver Kommunikation und bei der Initiierung neuer Strukturen,

·       die Sicherstellung der Beziehungskontinuität des minderjährigen Kindes zu seinen Eltern und anderen für seine Entwicklung wichtigen Bezugspersonen,

·       die Verselbständigung des Umgangs.

http://amsoc.de/wp-content/uploads/2013/02/Amsoc-Begl-Umg-klein-2.pdf

 

Platz 8: Begleiteter Umgang als Hilfe und Intervention

Begleiteter Umgang kann verstanden werden als integrative lösungsorientierte fachliche Intervention aus:

·       direkter Begleitung beim Umgang durch eine Fachkraft

·       Elternberatung

·       Familienberatung (einzeln oder gemeinsam mit mehreren Beteiligten)

·       Beistandschaft für das Kind

·       gegebenenfalls auch therapeutisch, insbesondere familientherapeutisch orientierter Interventionen

Begleiteter Umgang kann dazu beitragen:

·       Kontakt- und Beziehungsabbrüchen zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden, Belastungen des Kindes zu reduzieren, Konflikte zwischen den Beteiligten zu klären und damit einen miteinander konstruktiveren Umgang als bisher zu erreichen.

·       Kontaktanbahnungen unterstützend zu begleiten.

·       Langandauernde, strittige und kostenintensive Auseinandersetzungen der Beteiligten zu vermindern oder zu beenden.

Als Wege und Ziel des Begleiteten Umgangs können u.a. genannt werden:

·       Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes.

·       Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten.

·       Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes.

·       Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und sein Befinden deutlich machen kann.

·       Überwindung der “Sprachlosigkeit” der Beteiligten hin zu einer Kultur des konstruktiven Dialogs und der kindbezogenen Kooperation.

·       Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zwischen den Beteiligten, so dass der Umgang zukünftig auch ohne Begleitung durchgeführt werden kann.

http://www.system-familie.de/begleiteter-umgang.htm

 

Platz 9: Kinder brauchen beide Eltern!

Der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot für Kinder, die nach Trennung oder Scheidung der Eltern eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen erhalten oder aufbauen wollen.

Immer mehr Kinder und Jugendliche erleben die Trennung und Scheidung ihrer Eltern. Häufig ist die veränderte Lebenssituation für Kinder und Eltern sehr belastend: Etwa für das Sorgerecht und den Umgang fehlt oft eine einvernehmliche Lösung. Häufig bedeutet dies für die Kinder eine Einschränkung – oder sogar den Abbruch – des Kontaktes zu einem Elternteil. Dies kann die weitere seelische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen.

In sogenannten hochstrittigen Trennungsfamilien kommt es zudem oft zu einer besonders schwierigen Beziehungsdynamik. Unser Anliegen ist ein möglichst unbeschwerter Umgang miteinander unter spannungsarmen Bedingungen auf neutralem Boden, wo der weitere Umgang geregelt werden kann.

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es stets, das Interesse und die Bedürfnisse des Kindes sowie sein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen zu stärken. Die Umgangsbegleitung bietet einen geschützten Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte, die sonst nicht zustande kommen würden.

Das Angebot richtet sich an Familien, die vom Kommunalen Sozialdienst nach Urteil eines Gerichts auf unser Angebot verwiesen werden. Qualifizierte Freiwillige begleiten die Umgänge. Pädagogische MitarbeiterInnen beraten die Erwachsenen bei der Kontaktgestaltung.

http://www.ksz-hannover.de/Fuer_Erwachsene/Begleiteter_Umgang/c/302

 

Platz 10: Begleiteter Umgang von Kindern: Handbuch für die Praxis

Der Gesetzgeber hat in 1684 BGB den sog. “Begleiteten Umgang” geregelt. Diese familienrechtliche Maßnahme wird in Zeiten hoher Scheidungsquoten und schwieriger familiärer Verhältnisse immer wichtiger. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Standards für den begleiteten Umgang entwickelt, wie sie in vielen westlichen Industrienationen schon seit einiger Zeit üblich sind.

Zu diesen Standards, welche die qualitativen Anforderungen für alle Einrichtungen, die Maßnahmen des begleiteten Umgangs im Auftrag der Familiengerichte künftig anbieten, festlegen und die Vorgehensweise sowie pädagogischen Konzepte der Betreuung des Umgangs von Kindern mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil regeln, erscheint nun ergänzend dieses Praxishandbuch.

Die Intention des Werkes ist es, allen Personen, die mit Formen des begleiteten Umgangs beruflich zu tun haben, ein aus sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und juristischer Sicht erschöpfendes Arbeitsmittel zur Hand zu geben. Es beantwortet alle Fragen dieser Thematik und gibt anhand von zahlreichen Beispielen sowie Musterformulierungen Hilfestellungen für die praktische Arbeit der den begleiteten Umgang betreuenden Fachkräfte.

http://www.amazon.de/Begleiteter-Umgang-von-Kindern-Handbuch/dp/3406566685

 

Tschüss und bis zum nächsten Googeler

Eure Schantall